Wahlärztinnen/Wahlärzte, Wahlzahnärztinnen/-zahnärzte oder Wahltherapeutinnen/-therapeuten verrechnen Leistungen nicht direkt über die e-card mit der Krankenversicherung wie Vertragspartner, sondern stellen Ihnen eine Honorarnote (Rechnung) aus. Sie können sich hinterher einen Teil des Geldes bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zurückholen.
Betriebliche Gesundheitsförderung
...mehrBetriebliche Gesundheitsförderung ist eines der erfolgreichsten Beratungsprogramme der ÖGK: Wir begleiten Ihr Unternehmen auf dem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden für alle Mitarbeitenden.
Vorsorgeuntersuchung
...mehrDer Gesundheits-Check ist eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung und soll helfen, Gesundheitsrisiken und Krankheiten früh zu erkennen. Alle Personen ab 18 Jahren können einmal im Jahr zum Gesundheits-Check gehen. Sie können den Gesundheits-Check bei vielen Hausärztinnen und –ärzten und in vielen Gesundheitszentren in Anspruch nehmen.