Muss ich die e-card extra beantragen?
Nein, Sie müssen die e-card nicht beantragen. Alle Versicherten und deren mitversicherte Angehörige bekommen automatisch eine e-card per Post zugeschickt.
Es kann vorkommen, dass Sie die e-card nicht automatisch erhalten. Die Gründe dafür sind:
- wenn bei Ihnen eine ausländische Adresse gespeichert ist
- wenn wichtige Dokumente (zum Beispiel die Passkopie) fehlen
In diesen Fällen rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer +43 (0)50 84 55-7800.
Bekomme ich jedes Jahr eine neue e-card?
Nein. Die e-card (die grüne Vorderseite) ist in der Regel unbegrenzt gültig.
Sie müssen die Karte neu anfordern,
- wenn sich Ihre Daten, die auf der Karte aufgedruckt sind, ändern (zum Beispiel der Name oder der Titel).
- wenn die Karte beschädigt ist.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (die blaue Rückseite) kann bereits nach einem Jahr ablaufen. Dann erhalten Sie die neue e-card automatisch per Post. Wenn Sie allerdings einen Wohnsitz im Ausland haben, melden Sie sich bitte bei uns. Dann bestellen wir eine neue e-card für Sie.
Wie weise ich mit der e-card meine Rezeptgebührenbefreiung nach?
Nach dem Stecken der e-card in das Kartenlesegerät des Vertragspartners ist eine aktuell bestehende Rezeptgebührenbefreiung für den Vertragspartner erkennbar.
Ich bin beim Arzt und habe meine e-card vergessen. Was muss ich tun?
In der Regel müssen Sie die e-card bei jedem Arztbesuch vorlegen. Der Arzt/die Ärztin ist nicht verpflichtet, wenn Sie keine e-card vorlegen, Sie auf unsere Kosten zu behandeln. Tut er dies dennoch, ist er berechtigt, eine „Kaution“ einzuheben. Diese wird Ihnen rückerstattet, wenn Sie die e-card innerhalb des gleichen Quartals nachbringen. Erhalten Sie eine Arztrechnung bei einem Vertragsarzt als Privatrechnung, können wir die Kosten nicht übernehmen.
Haben Sie also beim Arztbesuch die e-card vergessen, müssen Sie mit dem Arzt/der Ärztin nach der Behandlung unbedingt die weitere Vorgangsweise absprechen.