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Finanzierung

Finanzierungsidee

Die Sozialversicherung erzeugt keine Güter im üblichen Sinn, sie erbringt Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen sind in den drei Versicherungszweigen - Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung - unterschiedlich und werden in Form von Sachleistungen und/oder Geldleistungen erbracht. Die Krankenkasse gewährt in der Regel Leistungen nur an Beitragszahler und deren großteils beitragsfrei mitversicherte Angehörige (beitragsfinanziertes System). Zur Finanzierung dieser Leistungen werden die in der selben Periode eingehenden Beitragszahlungen herangezogen (Umlageverfahren). Beim Umlageverfahren werden - sieht man von geringen Schwankungs- bzw. Liquiditätsreserven ab - keine Kapitalstöcke gebildet. 

Die zu entrichtenden Krankenversicherungsbeiträge orientieren sich an der Einkommenssituation des Versicherten. Die Beitragshöhe ist unabhängig von individuellen Risiken wie Alter oder Erkrankungsrisiko. Der Finanzierungsspielraum in der Krankenversicherung richtet sich daher nach dem Lohn (Gehalts)- und Beschäftigungswachstum. Die Höhe des Beitrages ist gesetzlich geregelt und beträgt für Angestellte 3,57 % und für Arbeiter mit Entgeltfortzahlungsanspruch 3,70 % vom monatlichen Erwerbseinkommen. Der Dienstgeberanteil beläuft sich auf 3,58 % für Angestellte bzw. 3,45 % für Arbeiter. Beiträge sind allerdings nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage (EUR 4.110,00) zu leisten. Diese wird jährlich gesetzlich angepasst.

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Einnahmen in der Krankenversicherung

Vorgeschriebene Beiträge 2009 € in Mio

Krankenversicherungsbeiträge pflichtversicherter
Erwerbstätiger

261,06
Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung
(für Krankenanstaltenfinanzierung)
18,12
Service-Entgelt 1,26
Weitere Beiträge und Umlagen, die die VGKK für andere Stellen vorschreiben und einheben musste:
Pensionsversicherung der Arbeiter und Angestellten 837,50
Unfallversicherung 49,86
Arbeitslosenversicherung 191,94
Schlechtwetterentschädigung 1,63
Nachtschwerarbeiter 0,44
Insolvenzentgeltsicherung 17,75
Entgeltfortzahlung 0,00
Arbeiterkammerumlage 14,37
Landwirtschaftskammerumlage 0,12
Wohnbauförderung 30,45
Mitarbeitervorsorgebeiträge 29,75
Summe der Fremdbeiträge 1.173,81
Summe aller vorgeschriebenen Beiträge 1.454,25


Somit verblieben der VGKK 2009 von jedem eingehobenen Euro nur 19,28 Cent.

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Ausgaben in der Krankenversicherung

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Die Ausgaben der sozialen Krankenversicherung werden von den Leistungsaufwendungen dominiert.

Die Ausgabenschwerpunkte im Jahr 2009 waren:
€ in Mio
Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen 121,39
Heilmittel (Arzneien) 84,71
Heilbehelfe und Hilfsmittel 4,34
Zahnbehandlung 20,15
Zahnersatz 7,05
Spitalspflege 7,21
Krankenanstaltenfonds 127,28
Medizinische Hauskrankenpflege 1,05
Krankengeld 20,34
Mutterschaftsleistungen 20,72
Medizinische Rehabilitation 8,70
Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung 1,08
Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung 5,26
Fahrtspesen und Transportkosten 5,18
Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung 2,14
Summe der Versicherungsleistungen 436,60


Die VGKK erbringt hauptsächlich Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen!

Im Jahr 2009 hat die VGKK pro Beitragszahler durchschnittlich € 1.978,13 für Versicherungsleistungen bezahlt.

In 1.133 Fällen wurden 2009 über Antrag zusätzlich noch ca. € 430.000,-- an Zuschüssen aus dem Unterstützungsfonds gewährt.

Die enormen Aufwendungen sind größtenteils durch die Fremdbestimmtheit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse bedingt, da vor allem gesetzliche Entscheidungen außerhalb der Kassenstrukturen fallen. Erfreulich: Der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand kann weiterhin, trotz neuer Aufgabenstellungen (z.B. Auszahlung Kinderbetreuungsgeld) niedrigst gehalten werden.

Der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand beträgt dzt. 2,68% der Summe der Versicherungsleistungen.

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Bundesmittel

Bundesmittel sind alle Leistungen des Bundes an die Sozialversicherung. Man unterscheidet dabei Bundesbeiträge und Leistungsersätze.

Bundesbeiträge

Bundesbeiträge werden bezahlt für jeden Familienangehörigen eines im Präsenzdienst stehenden Versicherten, weil in der Krankenversicherung während dieses Zeitraumes die Beitragspflicht des wehrpflichtigen Versicherten und seines Dienstgebers ruht. Die Krankenversicherung des Asylbewerbers in Bundesbetreuung wird zur Gänze vom Bund getragen. Bundesbeiträge werden für die Zivildiener bezahlt. Für Kriegshinterbliebene werden pauschalierte Beiträge geleistet.

Leistungsersätze

Der Bund ersetzt dem Träger der Krankenversicherung 70 % der Aufwendung für das Wochengeld aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds. Die Kosten für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden zu zwei Dritteln aus dem Familienlastenausgleichsfonds und zu einem Drittel aus dem Budget der Krankenversicherungsträger getragen.

Außerdem ersetzt der Bund die Kosten für die Vorsorge(Gesunden)untersuchung von Nichtversicherten. Der Bund ersetzt den Aufwand für die nicht abziehbare Vorsteuer mittels Beihilfe nach dem GSBG (allerdings nur gedeckelt und daher zum Nachteil der Krankenversicherungsträger nicht zur Gänze). Leistungsersätze bestehen für FSME-Impfungen für Nichtversicherte. Pauschalierte Ersätze werden bei Zugeteilten nach dem OFG, HVG bzw. dem KOVG geleistet.

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