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TIPP - Transporte mit Taxi, Rotem Kreuz, etc.
Als Versicherte(r) der Vorarlberger Gebietskrankenkasse haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, im Inland den/die ÄrztIn Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen.

Bei der Übernahme von Transportkosten (z. B. Rotes Kreuz oder Taxi) durch die VGKK ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die Kosten nur zum nächstgelegenen geeigneten Vertragsbehandler (z. B. Arzt oder Krankenhaus) übernommen werden. Dies auch nur dann, wenn auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden kann. Gegebenenfalls hat dies der behandelnde Arzt auf dem Transportanordnungsschein zu bescheinigen.

Werden Transporte nicht zu nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle in Anspruch genommen, ersetzt die Kasse nur einen Teil der Kosten. Dadurch können für Sie erhebliche Selbstkosten entstehen.

Benötigen Sie also aus med. Gründen einen Transport (z.B. mit einem Taxi oder dem Roten Kreuz) empfehlen wir Ihnen insbesondere bei Überweisungen zu einem Facharzt oder in ein Krankenhaus dringend, nach der nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle zu fragen. Neben Ihrem Arzt stehen Ihnen auch die Kundenschalter der VGKK für Informationen gerne zur Verfügung. Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, klären Sie dies bitte schon im vorhinein ab.
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