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Häufig gestellte Fragen
Das Kinderbetreuungsgeld gebührt für Geburten ab dem 1.1.2002 an Stelle des bisherigen Karenzgeldes. Wesentliche Vorteile der Neuregelung: Wurden vorher nur Berufstätige unterstützt, so gibt es das Kinderbetreuungsgeld jetzt für nahezu alle Personengruppen (Hausfrauen, Studentinnen, Selbstständige, Bäuerinnen, ...). Eine höhere Zuverdienstgrenze bietet auch bessere Möglichkeiten, beruflich am Ball zu bleiben.

Wer erhält Kinderbetreuungsgeld?

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben leibliche sowie Adoptiv- und Pflegeeltern von Kindern, die ab 1.1.2002 geboren wurden, sofern
  • für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und dieses auch bezogen wird.
  • der Elternteil mit dem Kind im gmeinsamen Haushalt lebt
  • die Zuverdienstgrenze von EUR 16.200,00 pro Kalenderjahr oder der individuelle Grenzbetrag nicht überschritten wird
  • der Elternteil und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben
  • der Elternteil und das Kind sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten, es sei denn, es handelt sich um österreichische Staatsbürger oder Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde.

Für das ea KBG bestehen gesonderte Anspruchsvoraussetzungen.
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Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld?

Das Kinderbetreuungsgeld beträgt EUR 14,53 und wird monatlich im Nachhinein überwiesen. Für Alleinerzieherinnen oder Familien mit sehr geringem Einkommen wird auf Antrag eine Beihilfe in der Höhe von täglich EUR 6,06 gewährt.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 50 % der gewählten pauschalen Variante. Beim ea KBG erhöht sich der Tagsatz bei einer Mehrlingsgeburt nicht.

Pauschal-Variante 20 + 4 mit tgl. EUR 20,80
Pauschal-Variante 15 + 3 mit tgl. EUR 26,60
Pauschal-Variante 12 + 2 mit tgl. EUR 33,00 sowie das
ea KBG 12 + 2 mit tgl. max. EUR 66,00

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Wie lange erhält man Kinderbetreuungsgeld?


Variante 30 + 6:
  • Grundsätzlich hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensmonates des Kindes. Teilen sich die Eltern die Betreuung, so verlängert sich die Bezugsdauer auf maximal 36 Monate. Mütter oder Väter dürfen sich beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes höchstens zweimal abwechseln, wobei ein Elternteil nicht mehr als 30 Monate beanspruchen darf.

Variante 20 + 4:

  • Ein Elternteil alleine hat Anspruch auf KBG längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensmonats des Kindes. Bezieht auch der 2. Elternteil KBG, so verlängert sich die Bezugsdauer bis maximal zur Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes.

Variante 15 + 3:

  • Ein Elternteil alleine hat Anspruch auf KBG längstens bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats des Kindes. Bezieht auch der 2. Elternteil KBG, so verlängert sich die Bezugsdauer bis maximal zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes.
Variante 12 + 2:
  • Ein Elternteil alleine hat Anspruch auf KBG längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes. Bezieht auch der 2. Elternteil KBG, so verlängert sich die Bezugsdauer bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes.
ea KBG (12 + 2):
  • Ein Elternteil alleine hat Anspruch auf KBG längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes. Bezieht auch der 2. Elternteil KBG, so verlängert sich die Bezugsdauer bis maximal zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes.
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Wie und wo stellt man den Antrag?


Mittels Antragsformular, und zwar nacheinander
  • bei jenem Versicherungsträger, bei dem Wochengeld bezogen wurde/wird
  • bei jenem Versicherungsträger, wo Sie zuletzt versichert (bzw. mitversichert) waren,
  • bei der nächsten Gebietskrankenkasse, wenn Sie bisher nicht versichert oder anspruchsberechtigt waren
  • neu - online mit digitaler Signatur - durch Klick auf den untenstehenden Link

Wenn Sie über keine digitale Signatur verfügen, können Sie das Formular am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an der weiter oben beschriebenen Stelle abgeben.

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Wann erfolgen die Auszahlungen des Kinderbetreuungsgeldes?

Die Überweisungen des Kinderbetreuungsgeldes erfolgen jeweils bis spätestens am 10. des Folgemonats auf das vom Antragsteller bekannt gegebene Konto (z.B. die Überweisung des Kinderbetreuungsgeldes für den Monat Jänner 2010 erfolgt bis spätestens 10. Februar 2010).
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Was passiert bei einer neuerlichen Geburt im Anspruchszeitraum?

Das Kinderbetreuungsgeld gebührt bis zum Vortag einer neuen Geburt, ruht allerdings wähend eines Wochengeldbezuges. Das KBG ruht aber beim Bezug durch den Vater vor der Geburt den nächsten Kindes nicht.


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Wie und bis wann ist eine Adressänderung zu melden?

Grundsätzlich sind alle Änderungen, die für das Fortbestehen und das Ausmaß des Anspruches maßgeblich sind, unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses zu melden. Diese Meldungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen.
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Wie und bis wann ist eine Änderung der Bankverbindung zu melden?

Um einen reibungslosen Zahlungsablauf zu gewährleisten, ist es im eigenen Interesse notwendig, Änderungen der Bankverbindung unverzüglich zu melden. Jede Änderung, die bis einschließlich dem vorletzten Arbeitstag des laufenden Kalendermonats bei der Arbeitsgruppe Mutterschaft einlangt, kann im Normalfall beim anstehenden Zahlungslauf noch mit berücksichtigt werden - später einlangende Änderungen leider erst im Folgemonat.
Zum Schutz vor Missbrauch wird eine Änderungsmeldung grundsätzlich nur in schriftlicher Form mit Angabe der Versicherungsnummer, der neuen Bankverbindung und der eigenhändigen Unterschrift akzeptiert.
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Wo und wann erhalte ich den Kinderbetreuungsgeld-Antrag?

Sofern die Entbindung im Land Vorarlberg erfolgt, wird der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld von der VGKK automatisch an die bei der Kasse versicherten Mütter/Väter verschickt, sobald die Geburtsurkunde von den zuständigen Standesämtern bei der Kasse einlangen (ca. 10 — 14 Tage nach der Entbindung).
Ansonsten liegen die Anträge auf Kinderbetreuungsgeld auch bei unseren Servicestellen auf.
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Wieso erhalte ich mein Kinderbetreuungsgeld von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse überwiesen?

Bei der NÖGKK ist das Kompetenzzentrum für Kinderbetreuungsgeld für ganz Österreich angesiedelt. Die Überweisungen des Kinderbetreuungsgeldes für alle BezieherInnen in ganz Österreich erfolgen gesammelt über die NÖGKK.
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Ich habe den KBG-Antrag schon vor Wochen bei der Kasse eingereicht, aber noch immer keine Zusage erhalten?

Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist ein Anspruch auf Familienbeihilfe. Wenn der Antrag bei der Kasse bereits abgegeben worden ist bevor die Familienbeihilfe vom Finanzamt zuerkannt wurde, kann eine Bearbeitung des KBG-Antrages noch nicht erfolgen.
Erst nach Vorlage des Familienbeihilfenbescheides ist auch eine Bearbeitung durch die Kasse möglich. Um aber dennoch eine relativ rasche Bearbeitung zu gewährleisten, wird von der zuständigen Stelle bei der Kasse wöchentlich die Familienbeihilfendatenbank des Finanzamtes abgefragt. Bei Aufscheinen der Familienbeihilfe für das Neugeborene erfolgt  sofort die Bearbeitung des KBG-Antrages durch die zuständige Arbeitsgruppe.
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Was ist die Lohnsteuerbemessungsgrundlage bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze?

Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ist bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit der Bruttolohn/gehalt, vermindert um die gesetzlichen Abzüge (wie z.B. die Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, ....).
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Ich habe ein behindertes Kind. In welcher Höhe und wie lange erhalte ich in diesem Falle das Kinderbetreuungsgeld?

Das Kinderbetreuungsgeld gebührt generell in Höhe von EUR 14,53 (Ausnahme: Bezugsvariante 20 + 4, Bezugsvariante 15 + 3, Bezugsvariante 12 + 2 und ea KBG, Mehrlingsgeburten beim pauschalen KBG) und maximal bis zur Vollendung des 30. (20./15./12.) Lebensmonats des Kindes. Eine Verlängerung des Bezugszeitraumes ist nur durch einen Wechsel im Bezug zwischen Mutter und Vater möglich. Die Bezugsdauer erhöht sich in diesem Fall um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht, max. aber bis zur Vollendung des 36. (24., 18., 14.) Lebensmonats des Kindes — wobei zu beachten ist, dass ein Elternteil alleine max. 30 (20/15/12) Monate beziehen kann.
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Ich habe Zwillinge geboren. In welcher Höhe erhalte ich das Kinderbetreuungsgeld?

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das pauschale Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um jeweils 50 % der gewählten Variante. Beim ea KBG gibt es keine Erhöhung des Tagsatzes.
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Ich bin im Kinderbetreuungsgeldbezug und neuerlich schwanger. Erhalte ich neben dem Kinderbetreuungsgeld jetzt auch noch ein Wochengeld?

Das Kinderbetreuungsgeld ruht während des Wochengeldbezuges sowohl vor, als auch nach der Entbindung. Das Kinderbetreuungsgeld ruht allerdings für Väter vor der Entbindung des nächsten Kindes nicht.
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Bin ich während des Kinderbetreuungsgeldbezuges auch krankenversichert?

Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht ein Krankenversicherungsschutz. 
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Warum erhalte ich das Kinderbetreuungsgeld nur bis zum 2. Geburtstag des Kindes, obwohl ich 2 1/2 Jahre beantragt habe?

Dafür kann es mehrere Gründe geben:
  • evtl. liegt eine Befristung der Familienbeihilfe vor
  • möglicherweise liegt aber auch ein sog. Auslandssachverhalt vor (d.h. einer oder beide Elternteile haben ihren Wohnsitz und/oder eine Beschäftigung im Ausland). In diesen Fällen muss, um in Österreich einen Anspruch auf Familienleistungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld) zu haben, nach EU-/EWR-Recht auch eine Beziehung nach Österreich bestehen. Diese Beziehung kann entweder in Form eines Dienstverhältnisses oder eines Wohnsitzes sein.  In den meisten Fällen besteht das Dienstverhältnis in Österreich allerdings nicht auf Grund einer tatsächlich ausgeübten Beschäftigung, sondern über einen vereinbarten Karenzurlaub mit dem Dienstgeber. Ein Karenzurlaub kann in Österreich nur max. bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes vereinbart werden. Somit muss auch der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zumindest vorläufig mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes eingestellt und eine neuerliche Anspruchsprüfung über diesen Zeitpunkt hinaus vorgenommen werden.
    In Fällen mit Auslandssachverhalten empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit einer unserer Servicestellen oder direkt mit unserer Arbeitsgruppe Mutterschaft.
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Ich habe ein Erinnerungsschreiben zur Vorlage der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen erhalten. Aber ich habe doch alle Untersuchungen gemacht?

Um das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes (17. bei Bezugsvariante 20 + 4, 13. Lebensmonat bei Bezugsvariante 15 + 3, 10. Lebensmonat bei Bezugsvariante 12 + 2 und beim ea KBG) auch weiterhin in voller Höhe zu erhalten, ist es notwendig, der Kasse den Nachweis über die Durchführung der vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vorzulegen. Es reicht daher nicht aus, die Untersuchungen nur durchzuführen. Zum Nachweis sind die extra zu diesem Zweck im Mutter-Kind-Pass vorhandenen Untersuchungsbestätigungen herauszutrennen und bei der Kasse einzureichen.
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