Funktion, Form und Vorteile der Selbstverwaltung Die Selbstverwaltungskörper Die administrative Leitung
Funktion, Form und Vorteile der Selbstverwaltung
Vorteile sind unter anderem
- eine versichertennahe-, sach- und problemgerechte Verwaltung
- demokratische Entscheidungen innerhalb der Verwaltungskörper
- Stärkung des Solidaritätsbewusstseins
- starke Interessensvertretung der Versicherten und Beitragszahler im Gesundheitsbereich
- Entlastung der Staatsverwaltung und Dezentralisierung
Die Selbstverwaltungskörper
- der Vorstand mit 10 Versicherungsvertretern
- die Generalversammlung mit 30 Versicherungsvertretern
- (10 kommen aus dem Vorstand)
- die Kontrollversammlung mit 10 Versicherungsvertretern
Die Versicherungsvertreter werden von den zuständigen gesetzlichen Interessensvertretungen wie zum Beispiel der Kammer für Arbeiter und Angestellte und der Wirtschaftskammer in einem Fünf-Jahres-Rhythmus in die Verwaltungskörper entsandt. Erwerbstätige und Dienstgeber stimmen somit bei den Wahlen zu ihren gesetzlichen Interessensvertretungen auch indirekt über ihre Vertreter in den Sozialversicherungsträgern ab. Die Zahl der Versicherungsvertreter in den Selbstverwaltungskörpern ist durch den Gesetzgeber festgelegt.
Beirat
Zusätzlich zu den Selbstverwaltungskörpern gibt es den Beirat. Er ist kein Verwaltungskörper im engen Sinn. Er wurde vom Gesetzgeber 1994 im Zuge einschneidender Reformen eingerichtet. Die 12 Mitglieder des Beirates tragen zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen Krankenversicherungsträger und Leistungsbeziehern bei und treten als Sprachrohr jener Personengruppen auf, die keiner gesetzlichen Interessensvertretung angehören, wie zum Beispiel Pensionisten oder behinderte Menschen. Die Vorsitzende des Beirates und deren Stellvertreter haben in den Sitzungen der Generalversammlung und des Vorstandes sowie seiner Ausschüsse beratende Stimme sowie auch ein Anfragerecht. Die Mitglieder des Beirates sind ebenfalls ehrenamtlich tätig, sie erhalten kein Sitzungsgeld.
Die administrative Leitung
- die Erledigung aller von den Verwaltungskörpern übertragenen Angelegenheiten
- die Unterstützung des Obmannes bei der Durchführung seiner Aufgaben sowie ständige Information über alle Dienstangelegenheiten und Vorkommnisse
- die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Bürogeschäfte
- die Vorbereitung der Sitzungen der Verwaltungskörper sowie die Teilnahme an diesen Sitzungen mit beratender Stimme
Selbstverwaltung
