Warum Bewilligungen?
Um den Fortbestand des Sozialversicherungssystems noch für zukünftige Generationen gewährleisten zu können, müssen jedoch in Ausnahmefällen Bewilligungen vom Vertrauensarzt eingeholt werden. Therapien, Untersuchungen oder Medikamente, die sehr teuer sind oder auch gewisse Risiken mit sich bringen, müssen dem Vertrauensarzt in der Haupt- oder in einer der Servicestellen zur Begutachtung vorgelegt werden. Erst dort kann entschieden werden ob die Kosten der Behandlung von der VGKK getragen werden. Um vor allem den Versicherten Erleichterung zu verschaffen, kann der behandelnde Arzt die Bewilligungsanfrage stellen, diese kann telefonisch, postalisch oder per Fax geschehen. Der/die Versicherte kann, wenn er/sie dies wünscht beim zuständigen Vertrauensarzt auch selbst vorsprechen, benötigt werden aber hierfür bestimmte Unterlagen, die ihm/ihr der behandelnde Arzt zur Verfügung stellen muss. Für Versicherte die eine Dauermedikation bestimmter Arzneien bedürfen, sind Langzeitbewilligungen von unterschiedlicher Dauer vorgesehen.
Bei den Vertrauensärzten der Vorarlberger Gebietskrankenkasse Ihres jeweiligen Bezirkes können Sie noch weitere Informationen bezüglich „Bewilligungen“ einholen.
Unter den folgenden Nummern erreichen Sie Ihren Vertrauensarzt der Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
| Ort | Telefon | Fax |
| Bregenz | 050 84 55-2150 | 050 84 55-81159 |
| Dornbirn | 050 84 55-1150 | 050 84 55-81159 |
| Feldkirch | 050 84 55-3150 | 050 84 55-81159 |
| Bludenz | 050 84 55-4150 | 050 84 55-81159 |
Ärztliche Bewilligungen
