Kontrollärztlicher Dienst - Allgemeines
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Krankenordnung der Vorarlberger Gebietskrankenkasse.
Begutachtung
Begutachtungen der Arbeitsunfähigkeit (Krankenstandes) werden vom Kontrollärztlichen Dienst sowohl im Interesse des Arbeitsnehmers als auch des Arbeitgebers durchgeführt. Der Kontrollärztliche Dienst als neutrale, weisungsfreie Dienststelle bietet durch seine Begutachtungen Sicherheit im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aus Krankheitsgründen.
Bewilligung
Grundsätzlich sind alle gängigen Verordnungen durch den Vertragsarzt bewilligungsfrei auf Kassenkosten zu beziehen. Dies gilt nicht nur für Medikamente, sondern auch für Heilbehelfe/Hilfsmittel, Brillen usw. In seltenen Ausnahmefällen sind Bewilligungen notwendig, es bedarf dafür einer Begründung durch den verordnenden Arzt. Bewilligungen werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen schnell und unbürokratisch erteilt.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Krankenordnung der Vorarlberger Gebietskrankenkasse sowie auf den Link "Warum Bewilligungen" (siehe rechts oben unter "Mehr zum Thema").
