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Pandemieimpfung Influenza A H1N1 (Neue Grippe) - Information & Liste der Impfärzte
Am 27. Oktober startete die Impfaktion gegen die Neue Grippe A (H1N1). In einer ersten Welle werden ausschließlich Personen in Gesundheitsberufen geimpft – angefangen vom niedergelassenen Arzt über Pflegepersonen bis hin zu den Beschäftigten im Krankenhaus. Ziel ist neben dem eigenen Schutz auch der Schutz von besonders gefährdeten Patientinnen und Patienten vor der Ansteckung durch infiziertes Gesundheitspersonal.

Ab 9. November beginnt die Immunisierung der Bevölkerung, insbesondere der Risikogruppen. Bei den nachstehenden Risikogruppen wird die Impfung empfohlen, um mögliche schwere Komplikationen im Erkrankungsfall zu minimieren:

1. Personen ab dem 6. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit folgenden Grunderkrankungen
  • chronische Krankheiten des Atmungssystems
  • chronische Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems
  • andere Grundkrankheiten, die die Immunität schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen (inklusive Fettsucht)
  • chronische Stoffwechselerkrankungen (insbesondere Diabetes mellitus),
  • chronische Leber- und Nierenerkrankungen
  • Immunsystemschwäche (angeboren oder erworben)
  • Krebserkrankungen

2. Schwangere (vorerst ab der 15. Schwangerschaftswoche)
  • Schwangere haben im Falle einer Infektion mit dem Influenzavirus A (H1N1) ein erhöhtes Risiko für krankheitsbedingte Komplikationen. Der Impfstoff Celvapan wird daher für die Impfung bei Schwangeren nach ärztlicher Abklärung der Impfnotwendigkeit empfohlen. Celvapan kann an Schwangere ab der 15. Schwangerschaftswoche verabreicht werden.

3. Enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter sechs Monaten mit oben genannten Grunderkrankungen, da der Impfstoff für diese Kinder nicht zugelassen ist.

Grundsätzlich kann sich jeder, der sich vor der Neuen Grippe schützen will, impfen lassen. Die Impfung erfolgt immer auf freiwilliger Basis, bei Kindern sollte eine ärztliche Abklärung der Impfnotwendigkeit erfolgen. Personen ab dem 50. Lebensjahr wird darüber hinaus wie bisher die Impfung gegen die saisonale Grippe angeraten.

Vor der Pandemieimpfung sollte mit dem Hausarzt die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Risikogruppen abgeklärt werden. Auch sämtliche medizinischen Fragen sollten vor der Impfung mit dem Hausarzt bzw. einem Arzt besprochen werden.

Der Impfstoff Celvapan kann gleichzeitig mit einer saisonalen Grippeimpfung an unterschiedlichen Injektionsstellen verabreicht werden. Bei Impfungen von Personen, die weder den Gesundheitsberufen noch den genannten Risikogruppen angehören, wird jedoch ein Abstand von mindestens vier Wochen empfohlen, um allfällige Nebenwirkungen den jeweiligen Impfungen besser zuordnen zu können. Derzeit laufen Studien, die untersuchen, ob eine Einzelimpfung ausreicht. Diese Studien sind noch nicht abgeschlossen. Daher gilt derzeit für alle Impflinge das Schema von zwei Teilimpfungen im Abstand von mindestens drei Wochen.

Die Kosten für die Immunisierung gegen die Neue Grippe werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Für die Versicherten fällt nur die Rezeptgebühr in Höhe von 4,90 Euro pro Impfung an, welche in bar bei jeder Impfung zu entrichten ist. Bei rezeptgebührbefreiten Personen gilt diese Befreiung auch für die pandemische Impfung. Nichtversicherte Privatpersonen haben einen Kostenbeitrag von 8 Euro zu entrichten.

Die Impfung wird in einem mitgebrachten Impfpass oder auf den mit der Impfung bereitgestellten Impfkärtchen dokumentiert. Patienteninformationsmaterial wird am Impfort zur Verfügung gestellt.

Bei folgenden niedergelassenen Ärzten werden Impfungen durchgeführt:


Da der Impfstoff nur in Durchstichfläschchen mit jeweils 10 Dosen verfügbar ist, wird die Impfung von den Ärzten zu bestimmten Zeiten organisiert. Der Wirkstoff ist nicht im freien Verkauf erhältlich. Impfwillige werden daher gebeten, sich mit den jeweiligen eingeteilten Impfärzten in Verbindung zu setzen, um die genauen Impftermine zu erfragen.
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