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Künstliche Befruchtung
Mutter mit spielendem Kind Mit 1.1.2000 ist das IVF Fonds-Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde festgelegt, dass für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation - IVF) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Großteil der Kosten von einem Fonds getragen wird. Der Fonds wird je zur Hälfte aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von den Krankenversicherungsträgern gespeist.

Die Übernahme der Kosten stellt keine Leistung der Krankenversicherung im üblichen Sinn dar. Streng juristisch ist dies weder als "Familienleistung“ noch als Leistung der sozialen Krankenversicherung zu qualifizieren. Das führt unter anderem auch dazu, dass ein derartiger Eingriff nach geltender Gesetzeslage keinen Krankenstand begründet.

Weitere Informationen zur künstlichen Befruchtung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend.



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