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Schutzimpfungen

Prophylaxe gegen Hepatitis A und B

Impfung Im Rahmen des mit dem Bund, der Sozialversicherung und den Ländern akkordierten Impfkonzepts für Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden die Kosten für eine Hepatitis-B-Impfung anteilig vom Bund, den Ländern und den Sozialversicherungsträgern getragen.

Für Impfungen vor Urlaubsreisen in Länder mit erhöhtem Hepatitisrisiko übernehmen Krankenversicherungsträger keine Kosten.

Für Impfungen gegen Hepatitis A und B im Rahmen des Berufschutzes (Impfungen für Hochrisikogruppen z.B. Ärzte, Krankenschwestern usw.) ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt zuständig.

Hepatitis-A-Impfungen werden von der VGKK nur im Rahmen der "Umgebungsprophylaxe" übernommen. Erkrankt in unmittelbarem Umfeld (Schule, Kindergarten, Familie etc.) eine Person an Hepatitis A, werden die Kosten für die gefährdeten Personen von der VGKK (ohne Einhebung einer Rezeptgebühr) übernommen.

Auskünfte und nähere Informationen unter der Tel. 050 84 55-1650.

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Influenza-Impfung

Die VGKK leistet im Aktionszeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2012 ihren über 60-jährigen Versicherten(Angehörigen) bei Vorliegen einer generellen Rezept-gebührenbefreiung wegen einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit (nicht auf-grund einer Befreiung aufgrund REGO) einen Zuschuss, der die gesamten Kosten des Impfstoffes abdeckt.

Dieser Zuschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auf das vom Patienten auf dem Verrechnungsschein angegebenen Konto überwiesen. Eine Direktverrechnung des Zuschusses zwischen VGKK und Apotheke (Hausapotheke) ist nicht möglich.

Auskünfte und nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 050 8455-1650

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FSME-Zeckenschutzimpfung

Zur aktiven Immunisierung gegen FSME leistet die VGKK pro Impfung für ihre Versicherten (Angehörigen) einen Zuschuss von EUR 3,63.

Dieser Zuschuss wird bei Bezug des Impfstoffes in der Apotheke (Hausapotheke) vom Verkausfspreis in Abzug gebracht und direkt mit der VGKK verrechnet.

Wird der Zuschuss von der Apotheke (Hausapotheke) nicht direkt mit der VGKK verrechnet, kann dieser Zuschuss bei allen Dienststellen - auch im Postwege - unter Vorlage der saldierten Originalrechnung sowie unter Angabe des Namens, der Versicherungsnummer und der Bankverbindung beantragt werden.

Anweisungen im Postwege sind aus Kostengründen nicht möglich.

Für Betriebe, Institutionen usw. besteht die Möglichkeit, FSME-Sammelabrechnungen - unter Anführung des Namens und der Versicherungsnummer der geimpften Personen sowie einer unterfertigten Zession an den Dienstgeber - einzureichen.

Auskünfte und nähere Informationen Tel. 050 84 55 DW 1650

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