Prophylaxe gegen Hepatitis A und B
Für Impfungen vor Urlaubsreisen in Länder mit erhöhtem Hepatitisrisiko übernehmen Krankenversicherungsträger keine Kosten.
Für Impfungen gegen Hepatitis A und B im Rahmen des Berufschutzes (Impfungen für Hochrisikogruppen z.B. Ärzte, Krankenschwestern usw.) ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt zuständig.
Hepatitis-A-Impfungen werden von der VGKK nur im Rahmen der "Umgebungsprophylaxe" übernommen. Erkrankt in unmittelbarem Umfeld (Schule, Kindergarten, Familie etc.) eine Person an Hepatitis A, werden die Kosten für die gefährdeten Personen von der VGKK (ohne Einhebung einer Rezeptgebühr) übernommen.
Auskünfte und nähere Informationen unter der Tel. 050 84 55-1650.
Influenza-Impfung
Dieser Zuschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auf das vom Patienten auf dem Verrechnungsschein angegebenen Konto überwiesen. Eine Direktverrechnung des Zuschusses zwischen VGKK und Apotheke (Hausapotheke) ist nicht möglich.
Auskünfte und nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 050 8455-1650
FSME-Zeckenschutzimpfung
Dieser Zuschuss wird bei Bezug des Impfstoffes in der Apotheke (Hausapotheke) vom Verkausfspreis in Abzug gebracht und direkt mit der VGKK verrechnet.
Wird der Zuschuss von der Apotheke (Hausapotheke) nicht direkt mit der VGKK verrechnet, kann dieser Zuschuss bei allen Dienststellen - auch im Postwege - unter Vorlage der saldierten Originalrechnung sowie unter Angabe des Namens, der Versicherungsnummer und der Bankverbindung beantragt werden.
Anweisungen im Postwege sind aus Kostengründen nicht möglich.
Für Betriebe, Institutionen usw. besteht die Möglichkeit, FSME-Sammelabrechnungen - unter Anführung des Namens und der Versicherungsnummer der geimpften Personen sowie einer unterfertigten Zession an den Dienstgeber - einzureichen.
Auskünfte und nähere Informationen Tel. 050 84 55 DW 1650
Schutzimpfungen
